Denkmalimmobilien — Geschichte kaufen, Steuern gestalten
Gründerzeit-Fassade, Fachwerk oder Industriedenkmal: Denkmalimmobilien verbinden besondere Substanz mit der stärksten Abschreibung des deutschen Steuerrechts — und verlangen dafür Sorgfalt bei Sanierung und Auswahl.
Die Denkmal-AfA in Zahlen
Nach §§ 7h/7i EStG — individuelle Prüfung erforderlich · keine Steuerberatung.
Chancen und Risiken im Klartext
Chance: Steuereffekt
Bei hoher Steuerlast kann die Denkmal-AfA die effektive Belastung des Investments deutlich senken — der Effekt hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Chance: Unvermehrbare Substanz
Denkmäler sind einzigartig und oft in gewachsenen Innenstadtlagen — Substanz, die nicht nachgebaut werden kann.
Risiko: Sanierung & Auflagen
Denkmalgerechte Materialien, Behörden-Abstimmung, Überraschungen im Bestand: Budgetpuffer von 15–20 % und erfahrene Partner sind Pflicht.
Woran gute Denkmal-Projekte zu erkennen sind
Belastbare AfA-Struktur
Kaufpreisaufteilung in Altsubstanz und Sanierungsanteil muss plausibel und dokumentiert sein — der Sanierungsanteil trägt die AfA.
Erfahrener Sanierungsträger
Referenzprojekte, Festpreis-Elemente, Gewährleistung: Der Träger entscheidet über Qualität und Termine.
Lage vor Steuereffekt
Ein Steuervorteil rettet keine schwache Lage: Vermietbarkeit und Wiederverkauf müssen auch ohne AfA funktionieren.
Denkmalimmobilien — häufige Fragen
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